Bekanntermassen befinden wir uns mit der Gastronomie in einem wirtschaftlich komplexen Umfeld. Wir haben es mit tiefen Margen, grossem Lohndruck und anspruchsvoller Kundschaft zu tun. Einen Gastronomiebetrieb rentabel zu führen ist keine Leichtigkeit, weshalb jede Erleichterung zu begrüssen ist.
Die Gastronomie ist eine stark regulierte Branche – auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene – und es drängt sich die Frage auf, ob dies tatsächlich in dieser Fülle notwendig ist. Weniger Auflagen und Papierwerk würden unser Schaffen einfacher und folgerichtig günstiger machen. Jeder von uns, der jemals gebaut hat, war erstaunt über die ihm erwachsenden Kosten, um einen auch nur einen kleinen Gastronomiebetrieb zu errichten.
Wir von Gastro Stadt Zürich haben uns vorgenommen, hier etwas genauer hinzuschauen und zusammen mit den Behörden zu erörtern, ob aus der gesammelten Erfahrung all der Jahre und des unvermeidlichen Zeitwandels nicht auf gewisse Auflagen verzichtet werden könnte.
Genau dafür brauchen wir eure Hilfe und eure Erfahrung. Besonders auch im interkantonalen Vergleich gibt es sicherlich gute Beispiele dafür, wie es einfacher und günstiger gehen kann.
Welche Auflagen machen in euren Augen keinen Sinn?
Mit welchen Änderungen wäre der Gastronomie gedient?
Oft könnte doch der Kunde statt des Staates entscheiden, ob er die jeweilige Gastronomie besuchen will: Weder das Verordnen der notwendigen Anzahl von Toiletten oder der Umstand, dass gendergetrennte Toiletten notwendig sind, drängt sich aus staatlicher Sicht auf. Gesundheitlich gibt es ebenfalls keine Bedenken, dass geschlechterverschiedene Mitarbeiter:innen eine Umkleidekabine oder Toilette teilen. In Genf braucht es keine Lüftung in einer Bar, wenn nicht gekocht wird. Eine Anpassung der Luftmengen wäre seit der Einführung des Nichtrauchergesetzes in Zürich dringend angezeigt, nur um einige Beispiele zu nennen...
Wir sind uns bewusst, dass dieses Unterfangen nicht einfach wird. Nebst viel Behördenpraxis – welche sich ungern ändern lässt -, betrifft wahrscheinlich das wenigste die Bezirksebene, sondern oft kantonale und bundesweite Gesetze. Nichtsdestotrotz möchten wir hier mal einen Anfang machen und das Thema anpacken, um eine Auslegeordnung machen zu können. Demgemäss sind auch alle Inputs willkommen, unabhängig auf welcher Gesetzesebene sie spielen.
Und da sind wir stark auf eure Hilfe angewiesen. Seitens UGZ wurde uns Gesprächsbereitschaft signalisiert, was wir sehr schätzen.
Aus diesem Grunde eilt dieses Anliegen auch. Deshalb bitten wir euch in diese Sache etwas Hirnschmalz zu investieren.
Da wir den Termin bereits anfangs Mai haben, bitten wir euch höflich, eure Inputs bis Ende April per Mail an {M6F204430B537483792F4F24C128101CAO}{5281C031E830444B8B0A82B4E08A3FFE} zukommen zu lassen.