Am 28. September 2022 hat der Stadtrat Zürich die überarbeitete Fassung des «Leitfaden Boulevardgastronomie» verabschiedet. Bei der Überarbeitung konnte Gastro Stadt Zürich mitwirken. Auch wenn nicht alle unsere Wünsche berücksichtigt werden konnten, sind wir mit dem Resultat sehr zufrieden. 

Der Leitfaden enthält folgende wesentlichen Änderungen:
•    Die Anzahl der Aussenplätze darf die Anzahl der Sitzplätze im Innenbereich neu überschreiten.
•    Eine situative Ausweitung der Nutzfläche vor der Nachbarsfassade oder in Begegnungszonen ist neu möglich.
•    Der Mindestabstand zu Bäumen wird reduziert.
•    Auf Plätzen dürfen Gastronomiebetriebe die Fläche nutzen, solange wesentliche Teile der Öffentlichkeit weiterhin zur nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung stehen.
•    Die Sommersaison wird vom 1. März bis zum 2. November verlängert.
•    Grosse Pflanztröge sind erlaubt.

Link Boulevardleitfaden

 

ACHTUNG!!!

 

Eine Erweiterung der öffentlichen Boulevardfläche oder einer privaten Terrasse bedarf allerdings zwingend einer Baubewilligung im ordentlichen Verfahren.

Gastro Stadt Zürich erarbeitet zusammen mit dem Hochbauamt und zwei Architekt:innen eine Wegleitung zum Baugesuch Boulevardgastronomie, welche es Euch ermöglicht, die Baugesuche vollständig und zeitnah beim Amt für Baubewilligungen einzureichen. Dies ist wichtig, weil bei einer grossen Anzahl an unvollständigen oder unkorrekten Baueingaben das Amt für Baubewilligungen überlastet wird und sich die Bewilligung, die im Normalfall 3-6 Monate dauert, erheblich verzögern kann. Damit alle unsere Mitglieder:innen rechtzeitig nächsten Frühling ihre Aussenbereiche öffnen können, bitten wir darum, die Baugesuche korrekt und vollständig einzureichen. Die Wegleitung zum Baugesuch wird so rasch als möglich von Gastro Stadt Zürich publiziert und Euch zur Verfügung stehen.
 
Interessierte an einer Beratung oder externen Erarbeitung des Baugesuchs können sich zusätzlich hier anmelden.