Advents-Sonntagsverkäufe

Die Sonntagsverkäufe finden in diesem Jahr am 

  • 27. November
  • 4. Dezember und 
  • 18. Dezember 2022

statt. Die Geschäfte dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet werden. 

Bei einer Beteiligung am Sonntagsverkauf sind die folgenden zwingenden Vorschriften des Arbeitsgesetzes zu beachten:
- Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmer nur mit ihrem Einverständnis zur vorübergehenden Sonntagsarbeit beiziehen (Art. 19 Abs. 5 ArG);
- Der Arbeitgeber hat dafür einen Lohnzuschlag von wenigstens 50% zu bezahlen (Art. 19 Abs. 3 ArG);
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine auf einen Arbeitstag fallende Ersatzruhe von mindestens 24 aufeinander folgenden Stunden (in jedem Fall von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr) während der vorhergehenden oder folgenden Woche zu gewähren, sofern die Sonntagsarbeit länger als 5 Stunden dauert (Art. 20 Abs. 2 ArG);
- Der Arbeitgeber darf Jugendliche (d.h. Arbeitnehmer beiden Geschlechts bis zum vollendeten 18. Altersjahr) an Sonntagen nicht beschäftigen (Art. 31 Abs. 4 ArG).3

Das New Year Shopping findet am Montag, 2. Januar 2023 statt. Die Geschäfte dürfen ebenfalls in der Zeit vom 9 bis 20 Uhr geöffnet werden.

Im Anhang finden Sie Informationen der City Vereinigung zu den Ladenöffnungszeiten und ausserkantonalen Feiertagen 2022.